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Kulturgutschutz - Ziele und Maßnahmen

Kulturgutschutz und das Kulturgutschutzgesetz

Als Kulturgüter zählen verschiedene materielle oder immaterielle Zeugnisse der Vergangenheit und Gegenwart einzelner Volksgruppen, die es zu erhalten gilt. Die Erhaltung von Kunst und Kulturgut liegt in unserer gemeinsamen Verantwortung, denn diese sind existenziell als Spiegel unserer Geschichte und unserer kulturellen Identität. Wichtige Zeugnisse der Menschheit zu sichern und zu erhalten ist deshalb eine permanente Aufgabe.

 

Zusammenfassung

Was gilt als Kulturgut?

Als Kulturgut werden in der Regel materielle oder immaterielle Objekte bezeichnet, die als Zeugnisse menschlicher Kultur und Geschichte betrachtet werden und deshalb als schützenswert gelten. Materielle Kulturgüter können dabei zum Beispiel archäologische Funde, Kunstwerke, historische Gebäude und Denkmäler, Bibliotheksbestände, Museumsobjekte oder historische Fahrzeuge sein. Immaterielle Kulturgüter umfassen hingegen beispielsweise traditionelles Handwerk, Bräuche, Feste, Sprachen und mündliche Überlieferungen. Der Schutz und die Erhaltung von Kulturgütern sind zentrale Anliegen der Kulturguterhaltung und des Kulturgutschutzes, um das kulturelle Erbe einer Gesellschaft zu bewahren und für kommende Generationen zu erhalten.

Wozu dient das Kulturgutschutzgesetz?

Das Kulturgutschutzgesetz (KGSG) dient in erster Linie dazu, das kulturelle Erbe Deutschlands zu schützen und zu bewahren. Es regelt den Schutz und die Rückführung national wertvollen Kulturguts und schützt so das kulturelle Erbe Deutschlands vor illegaler Ausfuhr und Veräußerung. Das Gesetz verpflichtet zudem private und öffentliche Sammlungen, Archive und Bibliotheken zur Bestandsaufnahme und Dokumentation ihres Kulturguts und fördert die wissenschaftliche Erforschung und den Erhalt von Kulturgütern. Die Regelungen des KGSG gelten für bestimmte Kategorien von Kulturgut, wie zum Beispiel archäologische Funde, Werke der bildenden Kunst, Bücher, Handschriften und historische Musikinstrumente.

In Deutschland regelt das Bundesgesetz mit dem Titel "Gesetz zum Schutz von Kulturgut" (KGSG) einen Teilbereich des Kulturgutschutzes.

Der Kulturgutschutz funktioniert im deutschen Recht in zwei Richtungen. Zum einen soll er verhindern, dass nationale Güter in das Ausland abwandern. Zum anderen darf niemand illegal ausländische Kulturgüter nach Deutschland einführen.

Um besser gegen den illegalen Handel der teilweise unersetzlichen Kulturgüter vorzugehen, gibt es seit 2016 ein einheitliches Gesetz. Deutschland passte damit seine eigene Rechtsprechung an die Vorgaben der EU sowie der UNESCO an. Es erleichtert die Verfolgung und die Rückgabe in die Herkunftsstaaten der Güter.

Welche nationalen und internationalen Konventionen und Gesetze existieren?

Der Kulturgutschutz liegt hauptsächlich im Verantwortungsbereich der einzelnen Bundesländer. Dennoch regeln die Gesetze verschiedene Aufgaben des Bundes, dem hierbei gesonderte Funktionen zukommen.

Kulturgutschutz in Deutschland

Deutschland selbst ist laut dem eigenen nationalen Gesetz für die oben genannten Aufgaben zuständig. Darin inbegriffen ist die Verhinderung der Abwanderung sowie illegalen Einfuhr von Kulturgütern. Genau genommen bedeutet das, dass jeder, der solche Güter hierhin einführt, die Erlaubnis des Herkunftslandes benötigt.

Darüber hinaus regelt das Kulturgutschutzrecht die Rückgabe von Kulturgut an die Herkunftsstaaten. Hierbei handelt es sich hauptsächlich um illegal beschaffte Gegenstände aus Zeiten der Kolonialisierung. Das Gesetz aus dem Jahr 2007 regelte dies nur unzureichend, da kaum ein Drittstaat die Anforderungen an die Rückführung erfüllte. So stand dort festgeschrieben, dass es für die zurückzuführenden Güter einen Eintrag in einem entsprechenden nationalen Verzeichnis für Kulturgüter geben muss. Ein solches besitzen jedoch nur wenige Staaten.

Die Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten

Dieser völkerrechtliche Vertrag besteht seit dem Jahr 1954 und hat den Kulturgutschutz während bewaffneter Konflikte oder in Kriegen zum Ziel. Er verbietet Zerstörung, Beschädigung, Diebstahl oder Plünderung der kulturell bedeutenden Güter.

Dabei basiert dieser Vertrag auf der Definition von Kulturgut. Sie sieht dieses als bewegliches oder unbewegliches Gut an, das für das kulturelle Erbe von Völkern von großer Bedeutung ist. Dazu zählen Kunstwerke, Bücher, Skulpturen oder archäologische Funde. Doch auch Denkmäler, Bibliotheken oder Museen fallen in die Definition.

Zu der eigentlichen Konvention kamen 1954 und 1999 zwei zusätzliche, in sich abgeschlossene Protokolle. In ihrer Gesamtheit gehört sie zum humanitären Völkerrecht. Dieses regelt insgesamt zulässige Mittel und Methoden zur Kriegsführung.

Wie unterstützt die UNESCO den internationalen Kulturgutschutz?

Die UNESCO gilt als Urheber der Haager Konvention. Sie war es, die damals am 21. April 1954 die Konferenz einberief und den Vertrag mit den Mitgliedsstaaten ausarbeitete. Als United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization gehört der Kulturgutschutz zu den wichtigsten Aufgaben.

Darüber hinaus erarbeitete die Organisation weitere Konventionen mit ähnlichen Schwerpunkten. Ein Übereinkommen regelt das Verbot und die Verhütung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut seit dem Jahr 1970. Außerdem trat 2007 eine Vereinbarung zum Schutz der kulturellen Vielfalt in Kraft.

Die Ernennung von UNESCO-Welterbestätten zählt zu den wichtigsten Auszeichnungen und bildet eine Grundlage für den Kulturgutschutz. Sie gilt dem Schutz des Kultur- und Naturerbes dieser Welt. Darüber hinaus gehört die Zusammenarbeit mit verschiedenen Organisationen, die sich dem Kulturschutz widmen, zu einem der wichtigen Aufgabenbereiche der UNESCO.

Welcher Unterschied besteht zwischen Kulturgut und Denkmal?

Der Begriff Kulturgut lässt sich auch in der deutschen Rechtsprechung finden und beschreibt hier eine bewegliche Sache oder eine "Sachgesamtheit". Diese zeichnen künstlerische, geschichtliche oder archäologische Werte aus. Das betrifft hauptsächlich materielle Güter, da sich immaterielle schwer spezifizieren lassen. Der Kulturgutschutz müsste auf eine andere Art wirken.

Der Begriff unterscheidet sich von dem des Denkmals und wird stark abgegrenzt. Zwar umfassen die Denkmalschutzgesetze, definiert von den einzelnen Ländern, ebenfalls den Ausdruck Kulturgut. Doch gibt es hier außerdem bewegliche Denkmäler. Meist jedoch handelt es sich um Bau- oder Bodendenkmäler, die Konservatoren und Restauratoren direkt vor Ort pflegen. Ein Kulturgut ist andererseits mitunter beweglich und verdient daher einen speziellen Schutz vor der Ausfuhr und dem Verlust.

Was ist ein Abwanderungsschutz?

Einen wichtigen Bestandteil des Kulturschutzgesetzes bildet der Abwanderungsschutz. Es regelt die Ausfuhr jedes einzelnen Gutes entsprechend der Alter- und Wertgrenze. Dadurch stellt er sicher, dass der Staat auch sich im Privatbesitz befindliche Kulturgüter kennt. Innerhalb Europas gelten noch einmal gesonderte Regelungen.

Möchte jemand ein Kulturgut ausführen, muss er dies entsprechend beantragen. Die im Abwanderungsschutz festgeschriebenen Fälle gelten zunächst nur unter Vorbehalt. Jedoch dürfen die Behörden die Genehmigungen ausschließlich unter bestimmten Bedingungen versagen. Darunter fallen ein illegal nach Deutschland eingeführtes Kulturgut oder wenn der Zoll die Sendung anhält. Damit wollen Staaten sicherstellen, dass sie weiterhin den Überblick über die Gesamtheit der ausgeführten Kulturgüter behält.

Wie lässt sich Kulturgutschutz im Katastrophenfall gewährleisten?

Immer wieder kann es vorkommen, dass Kulturgüter Naturgewalten oder anderen Katastrophen ausgesetzt sind. Dann müssen Konservatoren, Restauratoren und Verwalter schnell handeln. Das gilt für Hochwasser, Brandfälle sowie andere Zwischenfälle. Die Städte Münster, Hannover und Dresden arbeiten daher mit mobilen Notfallboxen und die Stadt Köln mit einem Notfallcontainer, der den Kulturgutschutz unterstützt, indem diese eine Erstversorgung im Katastrophenfall ermöglichen.

Der Container für den Kulturgutschutz von Köln ist ein einmaliges Projekt in Deutschland. Er passt auf ein Fahrzeug der Feuerwehr und findet so seinen Weg zum Einsatzort. Er bietet auf diese Weise einen Arbeitsraum für die Erstversorgung von schriftlichem Kulturgut.

 

Auch die Berufsfeuerwehr der Stadt Weimar hat einen speziellen Gerätewagen Kulturgutschutz welcher bei Bränden in kulturellen Einrichtungen wie Museen und Bibliotheken zum Einsatz kommen soll. Die Erkenntnisse aus der Brandkatastrophe der historischen Anna-Amalia-Bibliothek waren für das Konzept einer ersten Notfallversorgung ausschlaggebend und von richtungweisender Bedeutung.

Je nachdem, wo sich Güter befinden und welchen Katastrophen sie zum Opfer fallen, ist nicht immer entsprechendes Personal vor Ort. Außerdem benötigen Konservatoren und Restauratoren die richtigen Voraussetzungen, um schnell entsprechend zu arbeiten.

Allgemein kommt den Konservatoren und Restauratoren eine wichtige Aufgabe beim Kulturgutschutz zu. Sie kümmern sich um den Erhalt dieser bedeutenden Güter mit großer Expertise und Sachkenntnis. So entfernen sie zB. Schimmel und erhöhen die Lebensdauer, damit Kulturgüter weiterhin erhalten bleiben.


Aktuell: Strategie zur Stärkung der Resilienz gegenüber Katastrophen

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hat am 13.07.2022 die Meldung
"Widerstandsfähigkeit stärken: Resilienzstrategie beschlossen" veröffentlicht. Darin heißt es:

Bedrohungen, Katastrophen und Krisen haben in den letzten Jahren immer mehr zugenommen - um besser vorbereitet zu sein, hat das Bundeskabinett am 13. Juli 2022 die Deutsche Strategie zur Stärkung der Resilienz gegenüber Katastrophen beschlossen.

Ziel der Resilenzstrategie ist es, Menschen und ihre Existenzgrundlagen zu schützen sowie die Widerstands- und Anpassungsfähigkeit des Gemeinwesens gegenüber Katastrophen zu stärken. Die Resilienzstrategie zeigt außerdem auf, wie Deutschland durch Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe zur weltweiten Umsetzung des Sendai Rahmenwerks für Katastrophenvorsorge und somit zur Steigerung der Resilienz gegenüber Katastrophen beitragen kann.

Resilienzstrategie
 

Deutsche Strategie zur Stärkung der Resilienz gegenüber Katastrophen

Umsetzung des Sendai Rahmenwerks für Katastrophenvorsorge (2015-2030) -
Der Beitrag Deutschlands 2022-2030

In der Publikation vom Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
auf Seite 61 in Punkt 3.15 Kulturgutschutz ist folgendes beschrieben:

Kulturgüter sind einmalige Zeugnisse der Vergangenheit und Gegenwart. Sie repräsentieren Werte und Traditionen, transportieren Wissen und stiften Identität. Das Ziel des Kulturgutschutzes ist es, bedeutsames materielles und immaterielles Kulturgut zu schützen und für künftige Generationen zu bewahren. Dies schließt den Schutz Kulturgut bewahrender Einrichtungen sowie anderer Stätten, die für das Kulturerbe von Interesse sind, ein.

Auch im Kulturgutschutz ist ein integrierter und akteurs übergreifender Ansatz des Katastrophenrisikomanagements zu implementieren. Dafür werden folgende Maßnahmen empfohlen:

  • das Katastrophenrisikomanagement als Thema stärker in Kulturgut bewahrenden Einrichtungen verankern und ebenenübergreifend vernetzen,
  • die Auswirkungen von extremen Ereignissen auf Kulturgüter erfassen, dabei bereits beobachtbare Folgen und zukünftig erwartbare Risiken des Klimawandels berücksichtigen sowie geeignete Anpassungsmaßnahmen zur Resilienzbildung umsetzen,
  • die Zusammenarbeit von Kulturgut bewahrenden Einrichtungen und Akteuren wie der Gefahrenabwehr im Katastrophenrisikomanagement grundlegend beschreiben, konzeptionell aus- und einrichten, verstärken und beüben,
  • die Zahl von Notfallverbünden ausbauen, in deren Rahmen sich Kulturgut bewahrende Einrichtungen zusammenschließen, in der Notfallvorsorge zusammenarbeiten und sich gegenseitig unterstützen können,
  • die Aktivitäten bereits bestehender Kompetenzzentren und Projekte wie Sicherheits-Leitfaden Kulturgut (SiLK) oder KulturGutRetter gezielt fördern,
  • Unterstützungskomponenten des Katastrophenschutzes im Bereich Kulturgutschutz fördern (beispielsweise spezielle Notfallcontainer mit Ausrüstung und Materialien für den Kulturgutschutz),
  • die Identifizierung und Kennzeichnung von unbeweglichem Kulturgut nach der Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten (1954) aktualisieren und fortführen,
  • die Bundessicherungsverfilmung von national wertvollem Archiv- und Bibliotheksgut weiter ausbauen und sinnvoll dem Stand der Technik anpassen,
  • Konzepte zum Schutz beweglichen Kulturguts sowie Konzepte für Auslagerungs- und Bergungsmaßnahmen weiterentwickeln bzw. erarbeiten,
  • Ansätze für behördenübergreifende Strategien und Austauschplattformen zum Schutz unbeweglicher und beweglicher Kulturgüter unter Einbeziehung aller relevanten Akteure eruieren, insbesondere mit den Kulturverwaltungen der Länder, mit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI), dem AA, der Organisation der UN für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization), Blue Shield International/Blue Shield Deutschland, dem Bundeskriminalamt (BKA), dem BBK und der Bundesanstalt THW sowie im Rahmen der EU.

Hinweise zu den Begriffen:

Der Begriff Resilienz beschreibt die Widerstandsfähigkeit sowie die Fähigkeit, auch langanhaltende Krisen und Katastrophen ohne anhaltende Beeinträchtigungen zu überstehen.

Die Deutsche Resilienzstrategie bezieht sich explizit auf die Bedeutung des Sendai Rahmenwerks und dessen Umsetzung in der Bundesregierung. Das Sendai-Rahmenwerk für Katastrophenvorsorge wurde im März 2015 auf der dritten Weltkonferenz zur Reduzierung von Katastrophenrisiken im japanischen Sendai verabschiedet.

Weitere Informationen und Quellen:

  • katrima.de ... - Katastrophenrisikomanagement (KatRiMa), Download der Publikation
  • bbk.bund.de ... - Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), Meldung, Download der Publikation

Aktuell: Netzwerk Kulturgutschutz Ukraine

Die Bundesregierung hat das Netzwerk Kulturgutschutz Ukraine ins Leben gerufen. ICOM Deutschland koordiniert Kulturgut-Hilfsmaßnahmen in die Ukraine und ist damit zentrale Schaltstelle und Ansprechpartner des Netzwerks.

Weitere wichtige und mit ICOM Deutschland eng kooperierende Akteure des Netzwerks sind:

  • das Deutsche Nationalkomitee von ICOMOS für den Bereich der Welterbestätten und des baulichen Erbes,
  • die Deutsche Nationalbibliothek für die Bibliotheken sowie
  • das Bundesarchiv für den Archivbereich.

Weitere Mitwirkende sind das Deutsche Archäologische Institut, die Stiftung Preußischer Kulturbesitz, die Kulturstiftung der Länder und die Deutsche UNESCO-Kommission.

Aktuelle Links dazu:


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Internationales Informationen:

  • theblueshield.org - Internationales Komitee vom Blauen Schild, Blue Shield International
  • icom.museum - Internationaler Museumsrat, International Council of Museums (ICOM)
  • procult.info - Internetportal zum Kulturgutschutz

Weitere Themen:




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